In diversen Kantonen steht die Erneuerung der Gemeindebehörden bevor. Neben den Bisherigen werden auch neue Mitglieder in die Behörden gewählt. Oft haben diese einen beruflichen oder privaten Hintergrund, der bislang wenig Berührungspunkte mit der öffentlichen Hand hatte. Sie wurden in ein Amt gewählt, das neu unter anderem die Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben sowie ganz besondere Mechanismen und langjährige Gepflogenheiten kennt.
Schulung neuer Mitglieder von Gemeindebehörden
Herausforderung
Die effektive Wahrnehmung eines Behördenamtes setzt u.a. Grundkenntnisse über die Besonderheiten des Kollegialitätsprinzips, über das öffentliche Recht, über das öffentliche Personalrecht oder das Submissionsrecht voraus. Auch die wesentlichen Grundsätze der Gemeinde-Haushaltsführung oder das Interne Kontrollsystem (IKS) sind Instrumente, die es als Behördenmitglied anzuwenden gilt, die aber oft noch nicht vertraut sind. Nicht zuletzt gilt es auch, die Bedeutung des Amtsgeheimnisses auszuloten.
Adressaten
Die Schulung richtet sich an neu gewählte Behördenmitglieder, die sich als neu Gewählte optimal in das neue Amt einarbeiten wollen. Sie sollen bei Amtsantritt bereits eine gewisse Sicherheit über die Besonderheiten und Gepflogenheiten ihres neuen Amtes verfügen und auch ausstrahlen. Zudem sollen sie in der Lage sein, schon von Beginn weg die zur Verfügung stehenden Rechtsgrundlagen und Instrumente kompetent anzuwenden.
Unser Vorgehen
Gemeinsam mit Ihnen gehen wir kundenspezifische Fragestellungen bei der Übernahme eines Behördenamtes an. Das Schulungskonzept geht von einem 1:1 Austausch aus, kann jedoch auch in Kleingruppen von gleichzeitig gewählten neu gewählten Behördenmitgliedern durchgeführt werden. Zum Inhalt gehören insbesondere:
- die Besonderheiten des Kollegialitätsprinzips;
- des öffentlichen Rechts;
- des öffentlichen Personalrechts;
- des Submissionsrechts;
- des öffentlichen Haushaltsrechts;
- des Datenschutzes;
- des IKS.
Zu Ihrem Nutzen
Umfassendes Verständnis für die Besonderheiten der Wahrnehmung eines Behördenamtes sowie wichtiger Grundlagen des Behörden- und Verwaltungshandelns.
Minimierung der rechtlichen Risiken des Behörden- und Verwaltungshandelns
Eingehen auf Ihre spezifischen Fragestellungen und Bedürfnisse
Wir verfügen über mehrjährige Erfahrung in der Bearbeitung von Fragestellungen des öffentlichen Rechts auf verschiedenen Staatsebenen.
Kontaktperson
Für Fragen steht Ihnen gerne zur Verfügung:
R. Vorburger Beratung res publica
Tel.: +41 71 244 34 34
E-Mail: mail@beratung-res-publica.ch