Auf allen Staatsebenen unterliegt das Handeln von Behörde und Verwaltung rechtlichen Normierungen. Auch auf der untersten Staatsebene erfolgt eine zunehmende «Verrechtlichung» jedes Verwaltungsaktes. Die Adressaten des Verwaltungshandelns – die Bürgerinnen und Bürger – sind überdies weniger obrigkeitsgläubig und oft leicht geneigt, Verfügungen und Entscheide auf dem Rechtsweg anzufechten. Behörde und Verwaltung sind auch mit personalrechtlichen Fragestellungen konfrontiert, die von den privatrechtlichen Regelungen abweichen und höhere Anforderungen stellen. Nicht zuletzt sind Behörde und Verwaltung auch rechtsetzend tätig. Die Formulierung von verständlichen und dem übergeordneten Recht angepassten Gesetzen, Verordnungen und Reglementen erhöhen die Rechtssicherheit und das Vertrauen in das Verwaltungshandeln.
Rechtsberatung für Behörde und Verwaltung
Herausforderung
Gerade in kleineren Gemeinwesen fehlt oft juristisch ausgebildetes Personal. Bereits für einfache Rechtsverfahren müssen Anwälte engagiert werden, um die Interessen des Gemeinwesens vor höheren Instanzen zu vertreten. Oft fehlt die Sensibilität, dass ein Verwaltungsakt auch rechtliche Aspekte beinhaltet, welche zu berücksichtigen sind. Dies ist insbesondere beim öffentlichen Beschaffungswesen oder beim Datenschutz der Fall. In diesen Rechtsbereichen kann die fehlende Beachtung von rechtlichen Normen zu Verzögerungen bei öffentlichen Beschaffungen und teuren Rechtsverfahren führen.
Anforderungen an die Rechtsberatung
Insbesondere Milizbehörden bedürfen einer Sensibilisierung für die rechtlichen Schranken des Behörden- und Verwaltungshandelns. Mit juristisch einwandfrei abgestützten Verfügungen und Entscheiden können nachfolgende Rechtsstreitigkeiten vermieden bzw. die Erfolgsaussichten bei einem Weiterzug an eine höhere Instanz erhöht werden.
Instrumente der Rechtsberatung
Vermittlung der Grundprinzipien des schweizerischen öffentlichen Rechts ist die Basis der Sensibilisierung von Behörde und Verwaltung für Rechtsfragen. Dazu gehören insbesondere das Legalitätsprinzip, das öffentliche Interesse, die Verhältnismässigkeit, der Grundsatz von Treu und Glauben, die Rechtsgleichheit und das Willkürverbot. Diese Grundprinzipien gilt es bei der Rechtsetzung sowie beim Verwaltungshandeln, bspw. in Verfügungen, zu beachten.
Zu Ihrem Nutzen
Umfassendes Verständnis für die rechtlichen Fragestellungen beim Behörden- und Verwaltungshandeln
Minimierung der rechtlichen Risiken des Behörden- und Verwaltungshandelns
Eingehen auf Ihre spezifischen Fragestellungen und gemeinsame Erarbeitung von Lösungsvorschlägen
Wir verfügen über mehrjährige Erfahrung in der Bearbeitung von Fragestellungen des öffentlichen Rechts auf verschiedenen Staatsebenen.
Unsere Dienstleistungen
Im Bereich der Rechtsberatung bieten wir Ihnen folgende Dienstleistungen:
- Beratung bei Fragen der Gesetzgebung
- Beratung bei Fragen des öffentlichen Personalrechts
- Bearbeitung von datenschutzrechtlichen Fragestellungen
- Bearbeitung von Fragen des öffentlichen Beschaffungswesens
Unser Vorgehen
Gemeinsam mit Ihnen gehen wir kundenspezifische Fragestellungen im Bereich des öffentlichen Personalrechts, des öffentlichen Beschaffungswesens, des Datenschutzes oder der Gesetzgebung an. Aufgrund unserer Erfahrungen in vergleichbaren Fragestellungen geben wir Ihnen wertvolle Hinweise für eine rechtskonforme Ausgestaltung Ihres Behörden- und Verwaltungshandelns.
Kontaktperson
Für Fragen steht Ihnen gerne zur Verfügung:
R. Vorburger Beratung res publica
Tel.: +41 71 244 34 34
E-Mail: mail@beratung-res-publica.ch